Entsorgung Sperrgut

24. April 2020 Von Helmut Weber

 

Wir machen aufmerksam auf das Entsorgungs-ABC der Stadt Bern – www.bern.ch/entsorgung

Sperrgut muss im Entsorgungshof an der Fellerstrasse gegen Gebühr entsorgt werden.

Ausnahme:
Brennbares Kleinsperrgut (max. 100×50×50 cm, 25 kg) kann an Tagen der normalen Kehrichtabfuhr (Dienstag/Freitag) mit einer Kleinsperrgutmarke neben den Containern bereitgestellt werden. Die Kleinsperrgutmarke können Sie bei grösseren Detailhändlern kaufen.

Aktuelles Beispiel: Stühle ohne Marke – zudem gelten sie nicht als Kleinsperrgut, da Metallteile enthalten sind.
Diese Stühle müssen im Entsorgungshof entsorgt werden!

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